„Der heutige Beschluss der Umweltministerkonferenz liefert den Startschuss, um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beim Thema Artenschutz bundesweit stärker zu vereinheitlichen und somit rechtssicherer zu gestalten. Aktuell haben die Länder etwa sehr unterschiedliche Antworten auf die Frage, welche Arten in einem Genehmigungsverfahren betrachtet werden müssen. Die Unterschiede in der Vorgehensweise führen zu Unklarheiten bei allen Beteiligten. In der Folge enden Genehmigungsverfahren häufig vor Gericht, womit sich eine Entscheidung oft jahrelang hinzieht“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich der heutigen Sonder-Konferenz der Umweltministerinnen und Umweltminister von Bund und Ländern.
„Mit dem heutigen Beschluss einigen sich die Länder erstmals auf eine gemeinsame Liste von Arten, die sie in Genehmigungsverfahren betrachten und damit gleichzeitig den Belangen des Artenschutzes Rechnung tragen. Das führt zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit, sodass wir den Windenergieausbau beschleunigen können“, erklärte Höfken. Der Beschluss stelle daher einen wichtigen Etappenerfolg dar, auch um die Klimaschutzziele zu erreichen. Denn Windenergie leiste den größten Beitrag für die Erzeugung Erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz und erfolgreicher Klimaschutz sei der beste Schutz für die heimischen Tier- und Pflanzenarten, führte die Ministerin an.
Die Konferenz fand aufgrund der Corona-Pandemielage als Videokonferenz statt. In ihrem einstimmigen Beschluss verabschiedeten die Umweltministerinnen und -minister von Bund und Ländern eine Vollzugshilfe, die den Genehmigungsbehörden bundesweit eine Hilfestellung zur Beantwortung der Frage geben soll, ab wann das Tötungsrisiko von Brutvogelarten durch den Bau einer Windenergieanlage an Land signifikant erhöht ist und die Anlage nur unter Auflagen oder ausnahmsweise genehmigt werden darf. Die Vollzugshilfe enthält eine Liste tötungsgefährdeter Brutvogelarten mit besonderer Planungsrelevanz. Die Umweltministerinnen und -minister richten außerdem eine Lenkungsgruppe ein, in der noch offene Fragen, wie beispielsweise die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das sogenannte Repowering von Windenergieanlagen, geklärt werden. Die Naturschutz- und Windenergieverbände werden dabei einbezogen.
„Besonders freut mich, dass die Umweltministerkonferenz die großen Chancen des Repowerings von Windenergieanlagen anerkennt. Denn das Ersetzen von bestehenden leistungsschwächeren Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl effizienterer Anlagen wird uns in den kommenden Jahren stark begleiten. Daher brauchen wir hier Verfahrenserleichterungen. Dafür haben wir uns in den Verhandlungen intensiv eingesetzt. Nun ist der Bund in der Pflicht, bis zum Frühjahr konkrete Vorschläge zu machen“, ergänzte Höfken.
Vollzugshilfe wird zeitnah in Rheinland-Pfalz zur Anwendung kommen
„Mit dem Beschluss ist die Arbeit noch nicht zu Ende: In die Diskussion der noch offenen Fragen, wie z.B. zum Thema Repowering, werden wir uns intensiv einbringen. Rheinland-Pfalz wird außerdem die Vollzugshilfe zeitnah den Genehmigungsbehörden zur Verfügung stellen, sodass die Anwendung startet“, kündigte die Ministerin abschließend an.
|
Energiewende
Höfken: „Länder erreichen wichtigen Etappenerfolg zur Beschleunigung und Verbesserung des Windenergieausbaus“
Rheinland-Pfalz begrüßt heutigen Beschluss der Umweltministerkonferenz zum Thema „Windenergie und Artenschutz“ / Wichtiges Signal für den Klimaschutz.

© Landesforsten RLP-Lamour/Hansen