Förderungen Tierschutz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert sowohl Investitionen in Tierheime, als auch den ehrenamtlichen Einsatz im Tierschutz. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Grundsätzen zur Förderung von Tierheimen und den Grundsätzen für die Förderung des ehrenamtlichen Elements im Bereich des Tierschutzes festgelegt.
Daneben werden Projekte finanziell gefördert, die der Erforschung von Alternativen zum Tierversuch dienen.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, zum Verfahren sowie Antragsvordrucke finden Sie hier.
Grundsätze zur Förderung
Grundsätze zur Förderung von Tierheimen
I. Allgemeines
Das Land fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach
- § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) für Rheinland-Pfalz,
- den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung ( VV-LHO) und
- diesen Grundsätzen für die Förderung von Tierheimen
im Wege der Projektförderung tierschutzrelevante Projekte.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Gefördert werden können der Bau und die Einrichtung von Tierheimen, die zur Verbesserung der Unterbringung und Pflege von herrenlosen, ausgesetzten oder vorübergehend eingezogenen oder unter amtlicher Beobachtung stehenden Tieren dienen.
Gefördert werden nicht Maßnahmen, die der Unterbringung von Hunden dienen, die im Rahmen des Vollzugs des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) durch die örtlichen Ordnungsbehörden sichergestellt wurden.
Zuwendungsfähig sind die Kosten für:
1. Neu-, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten sowie die Wiederherstellung
2. Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und wirtschaftlichen Einrichtungen sowie
3. die Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen.
Nicht zuwendungsfähig sind Kosten des Grunderwerbs inklusive Nebenkosten und Kapitalbeschaffungskosten.
Die Zuwendungen für die genannten Zwecke werden gemeinnützigen Trägern von Tierheimen gewährt. Die Landeszuwendungen werden in der Regel zur Teilfinanzierung mit einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben (Festbetragsfinanzierung) gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 v.H. der als förderungsfähigen anerkannten Gesamtkosten. In begründeten Ausnahmefällen kann von der v.g. Regelung abgewichen werden. Ein Ausnahmefall liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verbesserung der Hundehaltung dienen. Für diese Maßnahmen kann eine Zuwendung bis zu 90 v.H. der als förderungsfähig anerkannten Gesamtkosten gewährt werden.
II. Voraussetzungen
Der Träger des Tierheimes muss in der Lage sein, das Projekt nach Fertigstellung mit eigenen Mitteln zu unterhalten.
Vorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Zuwendung des Landes zur Förderung des Projektes schriftlich bewilligt worden ist.
Das Projekt ist mit der für den Tierschutz zuständigen Behörde abzustimmen. Die für den Tierschutz zuständige Behörde soll bei Antragstellung gegenüber dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität eine Stellungnahme abgeben, insbesondere hinsichtlich tierschutzrechtlicher und veterinärhygienischer Gesichtspunkte.
III. Verfahren
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen des Landes sind beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Ref. 1044, Kaiser-Friedrich Straße 1, 55116 Mainz oder unter RP-Tier(at)mkuem.rlp.de einzureichen.
Anträge auf Zuwendung müssen die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Unterlagen enthalten.
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Finanzierungsplan (Aufstellung der Gesamtausgaben und -einnahmen) Kostenvoranschläge sowie bei Bauvorhaben ein Bauvorentwurf und ein Erläuterungsbericht,
- Die schriftliche Anforderung einer Stellungnahme bei der für den Tierschutz zuständigen Behörde.
- Erklärung des Trägers des Tierheimes, dass das Projekt nach Fertigstellung ohne Landesmittel unterhalten werden kann.
- Erklärung des Trägers des Tierheimes, dass das Projekt noch nicht begonnen worden ist.
- Mitteilung, ob der Träger für die Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Vor Bewilligung wird grundsätzlich der Tierschutzbeirat des Landes Rheinland-Pfalz gehört. In begründeten Ausnahmefällen kann von der v.g. Regelung abgewichen werden.
Grundsätze für die Förderung des ehrenamtlichen Elements im Bereich des Tierschutzes
I. Allgemeines
Das Land gewährt Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach
- den §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) für Rheinland-Pfalz,
- den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung ( VV-LHO) und
- diesen Grundsätzen für die Förderung des ehrenamtlichen Elements im Bereich des Tierschutzes
im Wege der Projektförderung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Gefördert werden können:
- private Träger von Tierpflegestationen oder gemeinnützige Vereine, die Tierheime oder ähnliche Einrichtungen unterhalten, für den Unterhalt dieser Einrichtungen bis zu 30 v.H. der Gesamtausgaben, jedoch höchstens 3.500,00 EUR. In begründeten Einzelfällen kann von der v.g. Regelung abgewichen werden.
- ganztägige Informationsveranstaltungen zum Thema Tierschutz für Mitglieder der Verbände und Vereine sowie Außenstehende in Höhe von bis zu 5,00 EUR je Teilnehmer. Die Teilnehmer sind listenmäßig zu erfassen und nachzuweisen.
- der Einsatz von Vereinsmitgliedern zur Weitergabe von Informationen über Tierschutz (Multiplikatoren) sowie zur Fertigung von Informationsmaterial (Merkblätter usw.). Die Höhe der Zuwendung für den Einsatz von Vereinsmitgliedern als Multiplikatoren beträgt 10,00 EUR je Tag als anteiliger Auslagenersatz; zur Fertigung von Informationsmaterial usw. bis max. 30 v.H. der Gesamtausgaben.
- Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, zur Ausgestaltung von Symposien oder anderen Vorhaben, die der Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich des Tierschutzes dienen und vorher mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität nach Art und Inhalt abgestimmt worden sind. Die Höhe der Zuwendung kann pro Veranstaltung bis zu 510,00 EUR betragen; in begründeten Einzelfällen mehr.
- im Tierschutz tätige gemeinnützige Vereine, denen durch die Kastration von Katzen Kosten entstehen, mit einem Betrag bis zu 30 v.H. der jährlichen Gesamtausgaben, jedoch höchstens 2.560,00 EUR. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind Ausgaben für Kastrationszuschüsse an Dritte und sonstige Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit der Kastration entstanden sind.
II. Voraussetzungen
Vorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Zuwendung des Landes zur Förderung des Projektes schriftlich bewilligt worden ist.
Beim Erstantrag sind vorzulegen:
- die Vereinssatzung
- die Eintragung ins Vereinsregister und
- die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
III. Verfahren
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes ist beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Ref. 1044, Kaiser-Friedrich Straße 1, 55116 Mainz oder unter RP-Tier(at)mkuem.rlp.de einzureichen.
Dem Antrag auf Zuwendung müssen die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Unterlagen enthalten.
Dem Antrag sind beizufügen:
- im Fall von Nr. 1 (Unterhaltungskosten) die Gewinn- und Verlustrechnung oder der Kassenbericht des Vorjahres
- im Fall von Nr. 5 (Katzenkastration) die Höhe der Kastrationskosten des Vorjahres nach der Musterkostenaufstellung Kastrationen
- Erklärung, dass das Projekt noch nicht begonnen worden ist
- Mitteilung, ob der Verein für die Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Seit dem Jahr 1992 fördert das Land Rheinland-Pfalz Forschungsprojekte, die das Ziel haben, Ersatzmethoden zum Tierversuch zu entwickeln. Die Förderung der Projekte erfolgt nach positiver Bewertung durch die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ergänzungs- und Ersatzmethoden zum Tierversuch (ZEBET) beim Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) beim Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR).
Die bisher geförderten Forschungsvorhaben können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen:
Jahr 2019 | Empfänger Bezeichnung des Forschungsprojektes Universitätsmedizin Mainz
| Zuwendung 25.320,00 €
| |
2011 | Institut für Humangenetik - Heidelberg und | 58.000,00 € | |
2008 | Universität Mainz - Institut für Pharmakologie - | 60.000,00 € | |
2007 | Technische Universität Kaiserslautern- Abteilung Mikrobiologie | 70.900,00 € | |
2006 | Technische Universität Kaiserslautern- Fachbereich Chemie | 70.200,00 € | |
2005 | Freie Universität Berlin - Institut für Veterinär- Anatomie | 41.090,00 € | |
2001 | Akademie für Tierschutz e.V. des Deutschen Tierschutzbundes | 50.515,64 € | |
2000 | Universität Mainz | 17.312,34 € | |
1995 | Universität Mainz | 45.249,33 € | |
1998 | Universität Mainz | 51.129,19 € | |
1994 | Universität Kaiserslautern | 50.280,44 € | |
1993 | Universität Mainz | 61.201,64 € | |
1992 | Universität Mainz | 61.355,03 € |
In § 7 Abs. 1 Nr. 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) ist geregelt, dass Zuwendungen über 1.000,-- € auf der Transparenzplattform veröffentlicht werden. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität wird daher jährlich unter anderem folgende Daten in einer Liste zusammengefasst bekannt geben:
- Datum der Bewilligung,
- Zuwendungsempfänger (Name, Titel, akademischer Grad, ggf. Beruf-/Funktions-bezeichnung und Ort),
- Zuwendungsart,
- Höhe und Zweck der Zuwendung.
Die auf der Transparenzplattform veröffentlichten Daten sind für zehn Jahre zugänglich zu halten.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Ref. 1044 - Tierschutz
Kaiser-Friedrich Straße 1
55116 Mainz
Tel. 06131-164432
RP-Tier(at)mkuem.rlp.de
Vordrucke
Antrag Investitionen Tierheime
Antrag Förderung Ehrenamt Tierschutz (Kastrationen, Unterhaltungskosten)
Antrag Förderung Ehrenamt Förderschwerpunkte 2 bis 4
Anlage zum Antrag Förderung Ehrenamt Tierschutz - Muster Aufstellung Katzenkastration
Antrag Förderung Alternativen zum Tierversuch
LTranspG - Datenschutzerklärung und Information zur Veröffentlichung
Hundediplom Junior
Informationsflyer hier herunterladen.