Zudem habe ein DNA-Abgleich ergeben, dass es sich bei dem Dierdorfer Wolf nicht um das wolfsähnliche Tier handelte, das am 6. Mai bei Marburg (Hessen) tot aufgefunden wurde. Seit den Vorfällen im Westerwald seien keine weiteren Spuren des Wolfes festgestellt worden.
Das Umweltministerium wies darauf hin, dass der Betreiber des Damwildgeheges einen Ausgleich für den entstandenen Schaden aus dem für solche Fälle eingerichteten Fonds der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz erhalte. Halter von Nutztieren seien aufgerufen, die bei der Beaufsichtigung der Tiere erforderliche Sorgfalt zu beachten.
2012 war im Westerwald in Rheinland-Pfalz der erste Wolf nach über 100 Jahren nachgewiesen und später illegal erschossen worden. Im September 2015 wurde ein Reh im Pfälzerwald von einem Wolf gerissen. Im Februar 2015 hatte das Umweltministerium den Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz vorgestellt, der gemeinsam mit Schäfern, Tierhaltern, Jägern und Naturschützern erarbeitet wurde. Der Plan enthält weitere Information über die natürliche Ausbreitung von Wölfen in Deutschland wie auch Maßnahmen zu Akzeptanzbildung sowie zur Prävention von Schäden. Im Internet ist der Plan zu finden unter <link https: mueef.rlp.de fileadmin news_import wolfmanagmentplan.pdf>mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf
Für alle Fälle im Umgang mit Wölfen hat das Umweltministerium eine zentrale Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 06306 911 199 oder der E-Mail <link>wolf@snu.rlp.de erhält man Beratung bei Präventionsmaßnahmen, bei einem Schaden an Nutztieren, Jagd- oder Hütehunden und kann Hinweise melden.