„Die aktuellen Unwetter, Überschwemmungen und Starkregen im Land haben Schäden in Millionenhöhe für Bürger, Kommunen und Wirtschaft verursacht. Das zeigt uns auf drastische Weise, wie wichtig es ist, von den umwelt- und klimaschädlichen Energieträgen wegzukommen. Und wir haben es in der Hand. Denn die Erneuerbaren Energien entwickeln sich besser, als das man vor Jahren gedacht hat. Das sollte man nutzen, statt weiter schmutzigen Kohlestrom am Netz zu halten“, so Höfken. Die Begründung der Bundesregierung zur Deckelung der Erneuerbaren Energien sei nicht nachvollziehbar. Nicht die Erneuerbaren Energien seien die Ursache für Netzengpässe, sondern vielmehr eine jahrzehntelange Vernachlässigung des Netzausbaus und die hohe Einspeisung von Kohlestrom. „Gerade die Erneuerbaren Energien tragen mittel- und langfristig zur Stabilität der Strompreise bei“, sagte Höfken.
Das Ausschreibungsverfahren benachteilige vor allem mittelständische Unternehmen und Bürgerenergieprojekte. „Für kleine Akteure sind die Risiken zu hoch, auf den Planungskosten sitzen zu bleiben. Die vorgesehenen Erleichterungen reichen nicht aus, um diese Risiken zu verringern. Bei der Sonnenenergie sei die Grenze für Anlagen, die ausschreibungspflichtig sind, mit 750 Kilowatt nach wie vor zu niedrig. „Wir wollen, dass kleine Solarlagen bis einschließlich 1 Megawatt von der Ausschreibung befreit werden“, erklärte die Ministerin.
Bei der Windenergie bedeute schon die jährliche Deckelung auf 2800 Megawatt brutto bis zum Jahr 2019 einen massiven Einschnitt. Der Deckel von 2900 Megawatt, der ab 2020 vorgesehen ist, sei schlicht nicht hinnehmbar. Er bedeute de facto, dass der Ausbau der Windenergie zum Erliegen komme, weil dann viele alte Anlagen erneuert werden müssen. Notwendig sei ein jährlicher Brutto-Zubau von 3500 Megawatt ab 2020.
Auch im Hinblick auf die Bioenergie sei das Gesetz nicht zufriedenstellend. „Dabei hat gerade Biomasse als speicherbare Energieform eine wichtige Funktion. Deshalb reicht es nicht, die Deckelung für die Zubaumenge anzuheben. Wir brauchen zusätzlich ein faires Ausschreibungsverfahren, das allen Biomasseanlagen eine Chance gibt“, so Höfken.
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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)