Energiegenossenschaften haben den Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetragen und mitfinanziert. Heute komme annähernd jede zweite Kilowattstunde Ökostrom aus Anlagen von Bürgerinnen und Bürgern, so Griese. Bürgerenergiegenossenschaften leisten außerdem einen maßgeblichen Beitrag, um die Wertschöpfung in der Region zu halten und weiter auszubauen. „Wird die Energie etwa durch Eigenstromnutzung dort verbraucht, wo sie auch produziert wird, trägt das auch zur Entlastung der Stromnetze bei und verringert einen zusätzlichen Netzausbau“, erläuterte der Staatssekretär.
Bund muss Hemmnisse für dezentrale Energiewende abbauen
Um die Energiewende in Bürgerhand erfolgreich weiterzuführen und Geschäftsfelder der Energiegenossenschaften zu erhalten, müsse der Bund dringend Hemmnisse für die dezentrale Energiewende im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2017 abschaffen. Griese erklärte: „Es ist nicht akzeptabel, dass sich einige Ausschreibungsteilnehmer die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften bei Ausschreibungen zu Eigen machen, sich Vorteile verschaffen und so echte Bürgerenergie zurückdrängen. Hier muss der Bund dringend nachsteuern.“ Zudem müsse das derzeitige Mieterstrommodell erweitert werden. „Denn für Energiegenossenschaften ist es wichtig, dass künftig die Direktvermarktung auch dann nicht mit Abgaben und Umlagen belastet wird, wenn beim Direktverbrauch selbsterzeugter Energie – ohne Inanspruchnahme des Stromnetzes – Erzeuger und Verbraucher nicht dieselbe juristische oder natürliche Person sind“, sagte der Staatssekretär. Relevant wird dies beispielsweise, wenn eine Energiegenossenschaft auf dem Dach einer Wohnanlage eine Photovoltaikanlage betreibt und damit direkt die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlage mit Strom versorgt.
Zum Hintergrund:
Mit der Verabschiedung des EEG 2017 hat der Bund das Fördersystem auf Ausschreibungen umgestellt und darin Sonderregelungen für eigens definierte Bürgerenergiegesellschaften im Bereich der Windenergie an Land verankert. Damit sollte ursprünglich die Akteursvielfalt erhalten bleiben. Die Ergebnisse der drei Ausschreibungsrunden im Jahr 2017 zeigen jedoch, dass das Ausschreibungsdesign zu massiven Fehlsteuerungen geführt hat. Die verankerte Sonderregelung, dass Bürgerenergiegesellschaften ihr Gebot ohne Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung abgeben können, hat sich als Einfallstor für einen Missbrauch der Bürgerenergie-Definition herausgestellt und die „echte“ Bürgerenergie in Misskredit gebracht.
Das Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG) hat aktuell 24 Mitglieder, von denen 20 rheinland-pfälzische Energiegenossenschaften sind. Daneben sind das Netzwerk „Energiewende jetzt“, der Genossenschaftsverband Neu-Isenburg sowie jeweils eine Energiegenossenschaft aus Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland vertreten. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit dem LaNEG eine Studie zu neuen Geschäftsmodellen für Bürgerenergiegenossenschaften herausgegeben. Sie zeigt auf, wie diese mit der Energiewende in Bürgerhand weiterhin erfolgreich Akzente setzen können. Die Studie ist online abrufbar unter:
<link https: www.energieagentur.rlp.de fileadmin user_upload>www.energieagentur.rlp.de/fileadmin/user_upload/20160210_Buergerenergiegenossenschaften_Broschuere_160210_Small.pdf