"Dabei liegen die Vorteile von Strom, der dezentral und vor Ort erzeugt wird, auf der Hand. Flexibel steuerbarer Eigenstrom aus hocheffizienten KWK-Anlagen leistet einen wichtigen Beitrag zur kosteneffizienten Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig verringert er den Bedarf an neuen Stromnetzen und reduziert die Strom- und Wärmekosten unserer Unternehmen.Darum freue ich mich, dass der Bundesrat der gemeinsamen Entschließung von Rheinland-Pfalz und Thüringen zugestimmt hat. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert Planungssicherheit und Vertrauensschutz für KWK-Anlagenbetreiber wiederherzustellen. KWK-Neuanlagen in der Eigenstromversorgung, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, müssen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden", “, so Höfken weiter
Zum Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2018 muss für eigen erzeugten und genutzten Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Das entspricht Mehrkosten von etwa vier Cent/Kilowattstunde. Entsprechend der Prognose der EEG-Umlage 2018 umfasst die Privilegierung von Strom aus neuen KWK- und EEG-Anlagen nach §61b Nr. 1 und 2 EEG 2017 (40 Prozent der EEG-Umlage) deutschlandweit zusammen ca. 1,2 Milliarden Kilowattstunden. Durch den Verlust der Privilegierung wären zumindest zeitweise maximal zusätzlich 0,72 Milliarden Kilowattstunden in der vollen EEG-Umlagepflicht. Insgesamt bedeutet dies bundesweit Mehrkosten in Höhe von 48 Millionen Euro, die auf die Unternehmen zukommen.