| Erneuerbare Energien

Bundesrat unterstützt Forderung von Rheinland-Pfalz

„Seit dem 1. Januar muss auf Strom aus hocheffizienten KWK-Eigenstromerzeugungsanlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Das entspricht nicht dem Grundsatz von Planungssicherheit und Vertrauensschutz und gefährdet nicht nur einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb, sondern stellt auch ein fatales Signal für alle potenziellen Investoren in diese Hocheffizienztechnologie dar", so Energieministerin Höfken im Anschluss an die heutige Bundesratssitzung.
Das Gebäude des Bundesrates
Das Gebäude des Bundesrates

"Dabei liegen die Vorteile von Strom, der dezentral und vor Ort erzeugt wird, auf der Hand. Flexibel steuerbarer Eigenstrom aus hocheffizienten KWK-Anlagen leistet einen wichtigen Beitrag zur kosteneffizienten Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig verringert er den Bedarf an neuen Stromnetzen und reduziert die Strom- und Wärmekosten unserer Unternehmen.Darum freue ich mich, dass der Bundesrat der gemeinsamen Entschließung von Rheinland-Pfalz und Thüringen zugestimmt hat. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert Planungssicherheit und Vertrauensschutz für KWK-Anlagenbetreiber wiederherzustellen. KWK-Neuanlagen in der Eigenstromversorgung, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, müssen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden", “, so Höfken weiter

Zum Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2018 muss für eigen erzeugten und genutzten Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Das entspricht Mehrkosten von etwa vier Cent/Kilowattstunde. Entsprechend  der Prognose der EEG-Umlage 2018 umfasst die Privilegierung von Strom aus neuen KWK- und EEG-Anlagen nach §61b Nr. 1 und 2 EEG 2017 (40 Prozent der EEG-Umlage) deutschlandweit zusammen ca. 1,2 Milliarden Kilowattstunden. Durch den Verlust der Privilegierung wären zumindest zeitweise maximal zusätzlich 0,72 Milliarden Kilowattstunden in der vollen EEG-Umlagepflicht. Insgesamt bedeutet dies bundesweit Mehrkosten in Höhe von 48 Millionen Euro, die auf die Unternehmen zukommen.

 

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