| Elementarschadenkampagne

Aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt: Versicherungswirtschaft muss nachbessern

„Mit dem Klimawandel steigen die Temperaturen und der Wassergehalt der Atmosphäre. Das verstärkt auch die Hochwasser- und Starkregengefahr und daraus resultierende Schäden. Umso wichtiger ist, sich gegen diese Risiken zu versichern“, kommentierte Umweltministerin Ulrike Höfken heute die aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale zur Elementarschadenversicherung.
Sturmschäden auf einem Hausdach
Sturmschäden auf einem Hausdach

Sie wurde vom Umweltministerium beauftragt und zeigt, dass es erhebliche Defizite bei den Angeboten der Versicherungen gibt: Nur drei von insgesamt 52 angeschriebenen Versicherungen in Rheinland-Pfalz bieten von sich aus eine Versicherungspolice gegen Schäden durch Hochwasser in Risikogebieten ohne Selbstbeteiligung an entgegen anderslautenden Beteuerungen der Versicherungswirtschaft.

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hatte bereits im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, der Versicherungswirtschaft und der Verbraucherzentrale die Elementarschadenkampagne gestartet. Diese soll Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer über die freiwillige Elementarschadenversicherung informieren und sie beraten. Bisher sind in Rheinland-Pfalz etwa 29 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert.

Die Versicherungswirtschaft hatte zu Beginn der Elementarschadenkampagne zugesagt, nahezu jedes – etwa 98 Prozent – der Anwesen versichern zu können. „Die Ergebnisse zeigen: Hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf. Das werde ich aktiv bei der Versicherungswirtschaft einfordern“, sagte Höfken. „Die Untersuchung bestätigt außerdem unsere Forderung nach der Einführung einer Pflichtversicherung. Ich werde mich auf Bundesebene dafür weiter stark machen. Denn das muss der Bund regeln.“  


Hintergrund

Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Betroffenen, der Kommunen und des Staates. Jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, ist nach dem Gesetz verpflichtet, im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren Vorsorge zu treffen. Dazu gehört auch die finanzielle Vorsorge gegen Hochwasserschäden. Die Elementarschadenversicherung, die auch Hochwasserschäden abdeckt, ist in Deutschland freiwillig.

Mehr Informationen finden Sie <link internal-link>hier

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