Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Was ist die Afrikanische Schweinepest? Woher kommt sie und wie verbreitet sie sich? Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie in der nachfolgenden Auflistung. (Stand 10.09.2020)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Ursprünglich war die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf Afrika begrenzt. Im Juni 2007 traten erste Fälle der ASP in Georgien auf, später in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation. Ab 2012 waren die Länder Ukraine, Weißrussland und ab 2014 die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland sowie Estland betroffen. 2017 gab es erste Fälle der ASP in  Tschechien bei Wildschweinen, in Rumänien bei Wild- und Hausschweinen, 2018 in Bulgarien (bei Haus- und Wildschweinen) und Belgien (bei Wildschweinen), 2019 auch in Westpolen. Nur in Tschechien konnte die Tierseuche bei Wildschweinen bisher erfolgreich bekämpft werden; in den anderen Ländern nicht. Mit den Seuchengeschehen in Belgien und Polen rückt die ASP weiter an Deutschland heran. Mit dem ASP-Nachweis bei einem Stück Fallwild im Landkreis Spree-Neiße ist die Tierseuche im September 2020 auch in Deutschland angekommen.

Aktuelle Informationen zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest liefert die Website des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI).

Aktuelle Karte Zur Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest in Europa (FLI)

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter übertragen werden. Besonders effizient ist die Übertragung über Blut. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion.

Das Virus überlebt sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst mehrere Wochen bis Jahre. Die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest erfolgt daher in den betroffenen Ländern hauptsächlich über infizierte Lebensmittel. Das höchste Risiko geht von auf Parkplätzen entlang von Straßen und Picknickplätzen im Wald entsorgten, mit ASP-Virus kontaminierten Lebensmitteln aus.  Diese können von Wildschweinen gefressen werden und sich somit der Virus weiter verbreiten.

Zudem spielen auch andere durch den Menschen verursachte indirekte Übertragungswege eine wichtige Rolle. Personen, die mit infizierten Tieren in Kontakt gekommen sind, können das Virus durch Fahrzeuge oder kontaminierte Ausrüstungs- und Arbeitsgegenstände der Jagd, Landwirtschaft oder des Campings verbreiten.

In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und einigen Mittelmeerländern kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in unseren Breiten jedoch nicht vorkommen.

Anfang September 2020 wurde der erste Fall der ASP in Deutschland bekannt. In Brandenburg fand man einen infizierten Kadaver.

Mit dem Auftreten der ASP kommt der deutsche Schweinemarkt in den betroffenen Regionen zum Erliegen kommen. Die Handelsrestriktionen und Vermarktungsbeschränkungen für Hausschweine, Fleisch und Fleischerzeugnissen von Haus- und Wildschweinen sind enorm hoch. Dies gilt für den nationalen Handel, aber auch für die EU und insbesondere den Handel in Drittländer. Die Vermarktungsrestriktionen würden voraussichtlich über Jahre andauern.

In Rheinland-Pfalz gibt es rund 2.200 Schweinehaltungsbetriebe, aufgeteilt etwa zur Hälfte auf Mast- und Zuchtbetriebe. Rund 160 Betriebe verfügen über einen Bestand von mehr als 500 Tieren, 460 Betriebe halten 10 bis 500 Schweine und 1.600 Betriebe haben weniger als 10 Schweine.

Andere Säugetiere (u. a. Hunde, Katzen) sowie der Mensch sind für das Virus nicht empfänglich.

Ein besonders großes Risiko der plötzlichen Verbreitung über große Distanzen stellt die Verschleppung des Virus durch den Menschen dar. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Seuche auch durch infizierte Speiseabfälle, welche auf Parkplätzen entlang von Straßen und Picknickplätzen im Wald für Wildtiere zugänglich sind, verbreitet werden kann. Auch bei Arbeiten im Wald, in der Landwirtschaft und in Weinbergen achtlos weggeworfene, infizierte Lebensmittel stellen ein hohes Risiko dar. Im ungünstigsten Fall reicht bereits ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot aus, um das Virus auf Wild- und Hausschweine zu übertragen.

Generell ist es verboten, Lebensmittel, die Teile von Haus- oder Wildschwein enthalten, aus den betroffenen Gebieten im Baltikum, Russland, Weißrussland, Ukraine, Polen oder Tschechien nach Deutschland einzuführen.

Bei europäischen Wildschweinen führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme. Durchfall und Nasenblutungen können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Raubtiere und Aasfresser bei der Verbreitung der ASP eine besondere Rolle spielen. Eine Verschleppung virushaltiger Kadaverteile oder Kontamination des Fells kann für Raubtiere und Aasfresser zwar nicht ausgeschlossen werden, eine Vermehrung des Virus findet in bzw. auf diesen Tieren aber nicht statt. Der Wolf ist hier keine Ausnahme. Auch wenn er weiter wandert als andere Raubtiere, wird davon ausgegangen, dass er keine Nahrungsvorräte mitnimmt.Eine Darmpassage überlebt das Virus – aufgrund des pH-Wert im Magen der Fleischfresser - nicht.

Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend die zuständige Veterinärbehörde der Kreisverwaltung benachrichtigen, unter Angabe des genauen Fundortes. Zum eigenen Schutz sollte darauf geachtet werden, nichts anzufassen. Sofern die Afrikanische Schweinepest bei uns auftritt, sollten tote Wildschweine nicht berührt werden, um das möglicherweise vorhandene Virus nicht zu verschleppen. Der Kontakt mit dem infizierten Tier wäre für den Menschen bezüglich der Afrikanischen Schweinepest jedoch völlig ungefährlich.

Kontakt zu den Kreisverwaltungen

Grundsätzlich können auch die zuständigen Jäger - falls bekannt - oder die Polizeidienststellen verständigt werden.

Im Februar 2018 hat das Umweltministerium zu einem ASP-Gipfel nach Mainz eingeladen, um sich mit allen betroffenen Akteuren auszutauschen, Fragen zu beantworten und zu informieren. Im August und September 2018 wurden zudem vier ASP-Regionalveranstaltungen im Hunsrück, in der Pfalz, in der Eifel und im Westerwald durchgeführt, bei der ebenfalls Veterinäre, Landwirte, Kommunalvertreter, Jäger und Förster sowie Bürgerinnen und Bürger zur Information und zum Austausch eingeladen wurden.

Das Umweltministerium informiert aktuell und zeitnah die betroffenen Akteure wie Verbände und Einrichtungen der Landwirtschaft, Jagd, Forst und Tierärzteschaft über Neuigkeiten und Maßnahmen zur Afrikanischen Schweinpest. Dem Informationsaustausch und der Maßnahmenplanung dienen regelmäßige Besprechungen mit dem Landesuntersuchungsamt, den Veterinärämtern der Landkreise sowie dem Katastrophenschutz.

Das Umweltministerium hat eine ASP-Sachverständigengruppe auf Landesebene einberufen. Experten des Landesjagdverbandes, Landesuntersuchungsamts, der Zentralstelle der Forstverwaltung, der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, des Tierschutzes und von Landesforsten diskutieren in regelmäßigen Besprechungen das Vorgehen und die Maßnahmen zur Früherkennung der ASP und  im Falle des Auftretens weitere Maßnahmen.

Das Umweltministerium informiert die Verbände und Verwaltungen (z.B. Landwirtschaft, Jagd, Forst, Landkreise, Städte, Gemeinden, Landesbetrieb Mobilität) regelmäßig über die Kampagnen zur Sensibilisierung und Information von Reisenden und Fernfahrern zur Afrikanischen Schweinepest des BMEL.

Zudem hat das Ministerium auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen hingewiesen. Denn Tierhalter können sich vor einem Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in einen Hausschweinebestand durch die konsequente Einhaltung eines hohen Hygienestandards gut schützen.

Die Veterinärbehörden der Landkreise üben regelmäßig die Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen und werden im Rahmen des Tierseuchenkrisenmanagements geschult.
Auf der Fach- und Bundesebene gibt es einen intensiven Austausch zur ASP, um Maßnahmen zu erörtern und auf Rheinland-Pfalz anzupassen. Hierzu zählen Bund-Länder-Arbeitsgruppen zur Schweinpest und zum Verbraucherschutz sowie Tierseuchenübungen.

Um das Risiko der Verbreitung über achtlos im Rahmen des Fernverkehrs entsorgte Lebensmittelreste zu minimieren, hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz entlang der Bundesfernstraßen sowie an Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz mit starkem osteuropäischen Schwerlastverkehr eine Informationskampagne zur Verhinderung eines Ausbruchs der ASP in die Wege geleitet.

Den Jägerinnen und Jägern kommt eine besondere Rolle bei der Früherkennung der ASP zu. Sofern der Virus nach einer Einschleppung in den Wildschweinebestand früh festgestellt wird, stellt dies – nach den aktuellen Erkenntnissen – die einzige Chance dar, die Seuche im Keim zu ersticken. Gelingt dies nicht – so im Baltikum und Polen – wird sie sich immer weiter ausbreiten. Die Früherkennung ist daher das A und O in der Tierseuchenbekämpfung, denn diese verläuft umso erfolgreicher, je schneller, enger und strenger gehandelt wird.

Daher führt das Land Rheinland-Pfalz seit 2014 für die Afrikanische Schweinepest ein routinemäßiges Monitoring bei allen tot gefundenen (Fallwild), verunfallten, krank erlegten und pathologisch-anatomisch auffälligen Wildschweinen durch. Dies waren 2017 rund 300 Untersuchungen von Wildschweinproben. Seit Frühjahr 2018 wird eine Prämie für Fallwild, seit 2020 auch für Unfallwild gezahlt. Für jede Beprobung von Fallwild bzw. Unfallwild erhalten Jägerinnen und Jäger eine Prämie in Höhe von 70 Euro.

Bei der Klassischen Schweinepest ist das Monitoring - zusätzlich auch bei jungen, gesund erlegten Wildschweine - seit rund 20 Jahren etabliert. 2017 sind über 12.600 Proben untersucht worden.

Das Monitoring wird durch die „Anordnung des LUA zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest“ (11.01.2020) geregelt.

Früherkennung von ASP - richtig Proben nehmen: Video-Clip Beprobung von Fallwild

Gemeinsam mit dem Landesjagdverband ist das Vorgehen zur Früherkennung der ASP und die Vermeidung der Verbreitung  festgelegt worden. Die Jägerschaft ist aufgefordert, verendete Wildschweine der zuständigen Behörde zu melden und entsprechende Proben zu nehmen. Diese werden im Landesuntersuchungsamt auf Klassische wie Afrikanische Schweinepest untersucht. Detailliertere Informationen erteilt das zuständige Veterinäramt der Kreisverwaltung. Beim Kontakt mit verendeten Tieren oder nach der Erlegung eines Wildschweins und dessen Abtransport sind besonders gründliche Hygienemaßnahmen zu beachten. Gegenstände mit Kontakt zu Wildschweinen, wie beispielsweise Schuhe, Kleidung und Messer müssen ordentlich gereinigt und desinfiziert werden. Ein infizierter, getrockneter Blutstropfen kann ausreichen, um die hiesige Schwarzwildpopulation mit ASP zu infizieren.

Bei Jagdreisen in betroffene Regionen (z.B. im Baltikum, Polen, Tschechien) dürfen Jagdtrophäen nur nach entsprechender Behandlung nach Deutschland eingeführt werden. Die Mitnahme von (Wild-) Schweinefleisch aus diesen Gebieten ist verboten. Kleidung, Schuhe, Messer und sonstige Gegenstände müssen nach Kontakt mit potentiell infizierten Wildschweinen sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden, um das Virus nicht zu verschleppen!

Besondere Vorsicht müssen Jäger walten lassen, die zugleich Schweinehalter sind.

Fleisch von Haus- und Wildschweinen kann unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen bedenkenlos verzehrt werden. Wildbret ist ein hochwertiges Lebensmittel reich an Mineralstoffen und weist einen geringen Fettanteil auf. Wild lebt artgerecht in freier Natur und kennt keinen Transportstress zur Schlachtung.

Da es bislang keinen Impfstoff gegen die ASP gibt, kann man der Seuche nur durch Biosicherheit und Bestandshygiene, insbesondere in den Produktionsbetrieben, begegnen. In absehbarer Zeit dürfte kein Impfstoff zur Verfügung stehen.

Wichtig ist die Früherkennung eines ASP-Ausbruchs, um im Falle eines ersten Seucheneintrags das infizierte Gebiete schnell abgrenzen und isolieren zu können. Ein deutlich reduzierter Wildschweinbestand könnte eine mögliche Verbreitung des Virus einschränken.

Die Tiergesundheitsdienste des Landesuntersuchungsamtes (LUA) helfen, die Rinder- und Schweinebestände im Land gesund und leistungsfähig zu erhalten. Sie sind Ansprechpartner für Tierhalter, Tierärzte, die staatliche Veterinärverwaltung, Organisationen der Landwirtschaft und Lebensmittelproduzenten.  

Rheinland-pfälzischer Schweinegesundheitsdienst

Im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen besteht nur die Möglichkeit, die Tierseuche durch die Einrichtung verschiedener Schutzzonen wie Kerngebiete, gefährdete Gebiete oder Pufferzonen einzudämmen. In diesen werden je nach örtlichen und jahreszeitlichen Bedingungen bestimmte Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Die Bekämpfungsmaßnahmen werden an die Reviergegebenheiten angepasst und ständig überprüft. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben das Tiergesundheitsgesetz sowie die Schweinepestverordnung vor.

Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen wäre ebenfalls ein einschneidendes Ereignis, jedoch könnte dieser relativ zügig mit den bewährten Instrumenten der Tierseuchenbekämpfung unter Kontrolle gebracht und letztendlich auch getilgt werden.