Wasserentnahmeentgelt

In der Koalitionsvereinbarung Rheinland-Pfalz 2011 – 2016 wurde festgelegt, dass ein Wasserentnahmeentgelt für Grund- und Oberflächenwasserentnahmen eingeführt werden soll.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 20. Juni 2012 das „Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntG –)“ beschlossen.

Das Gesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Als Entgeltpflichtiger finden Sie den Zugang zur elektronischen Fachanwendung "eWaCent" hier

 

Ausgewählte Informationen und Dokumente
zum Thema Wasserentnahmeentgelt

Dateiformat

Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Landeswasserentnahmeentgeltgesetz - LWEntG - )

hier

Gesetzesbegründung (Auszug aus Landtags-Drucksache 16/1158)

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Erfahrungsbericht zum Vollzug des Wasserentnahmeentgeltgesetzes - LWEntG vom 03.07.2012PDF

Flyer "Informationen zum Wasserentnahmeentgelt (Wassercent)"

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 FAQ - Wassercent

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Kooperationen und Gewässerschutz: Ein Leitfaden für Wasserversorgungsunternehmen und Mineralbrunnen

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Wasserentnahmeentgelt – Verrechnung der Aufwendungen für Kooperationen mit der Landwirtschaft zum Zwecke des Gewässerschutzes - Fristen und Unterlagen (am Beispiel des Jahres 2014)

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Kontakte, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für  Landwirtschaft / Gewässerschutz / Kooperationen

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Anleitung zum Ausfüllen der EU-Beihilfe-Formulare

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Formular 1, Mitteilung über die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe

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Formular 2, Erklärung des Zuwendungsempfängers (Landwirt) über erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfen

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Formular 3, De-minimis-Bescheinigung

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Kooperationsvereinbarung zwischen landwirtschaftlichen Betrieb und Wasserversorgungsunternehmen über die Zusammenarbeit im WasserschutzgebietPDF