Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz

Tierschutzbeirat
Tierschutzbeirat

Seit 1992 gibt es den Tierschutzbeirat des Landes. Er wird alle drei Jahre von der Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität berufen. Er besteht aus 13 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus: 

  • einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens,
  • einem Vertreter der Schulen und Hochschulen,
  • einem Vertreter aus dem Bereich der Industrie, des Handels und des Transportes,
  • einem Vertreter aus dem Bereich der Zucht, des Handels und der Haltung von Zootieren und Kleintieren,
  • zwei Vertretern aus dem Bereich der Landwirtschaft, Fischerei und Jagd,
  • zwei Vertretern der Tierärzteschaft,
  • zwei Vertretern rheinland-pfälzischer Tier-, Natur- und Vogelschutzverbände,
  • drei Vertretern rheinland-pfälzischer Tierschutzvereine.

Der Beirat

  • kann Stellungnahmen zu Fragen des Tierschutzes abgeben,
  • soll den Tierschutzgedanken in der Öffentlichkeit fördern, insbesondere durch
    • Informationsbroschüren,
    • Diskussionsveranstaltungen,
    • Informationsveranstaltungen an Schulen und Hochschulen,
    • Wanderausstellungen,
  • hat ein Vorschlagsrecht für die Vergabe von Zuwendungsmitteln für den Neu-, Aus- und Umbau von Tierheimen durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel,
  • hat einen jährlichen Bericht über seine Arbeit zu erstellen,
  • kann in Einzelfällen mit Zustimmung der Betroffenen an tierschutzrechtlich gebotenen Besichtigungen teilnehmen,
  • kann Sachverständige zu seinen Sitzungen laden,
  • wird über grundsätzliche Regelungen von tierschutzrechtlicher Bedeutung unterrichtet.

Die heterogene Zusammensetzung des Beirates hat sich in der Vergangenheit als äußerst konstruktiv und der Sache dienlich erwiesen sowie die Tatsache, dass der Beirat seine Geschäfte selbst führt. Vertreter des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität nehmen als Gast an den Sitzungen des Tierschutzberates teil.