Kommunaler Klimapakt Rheinland-Pfalz - Beitreten zum Netzwerk

Kontakt

Energieagentur Rheinland-Pfalz
Herr Mathias Orth-Heinz,
Dipl.-Ing.
Tel: 0631 34371 120
mathias.orth-heinz(at)energieagentur.rlp.de 

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Stellen Sie den Kommunalen Klimapakt dem politischen Gremium Ihrer Kommune vor.

Die wesentliche Inhalte sowie die Struktur des Kommunalen Klimapakts sind in der Gemeinsamen Erklärung festgehalten.

Als Vorbereitung für die Beschlussfassung können Sie den Mustertext Beratungs- und Beschlussvorlage verwenden, der von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet wurde.

Hinweise zum Beitritt von Ortsgemeinden:

Der Beitritt von Ortsgemeinden kann nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen) sie am KKP teilnehmen will. Der Verbandsgemeinde müssen die entsprechenden Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen; in der Beitrittserklärung genügt die Angabe der betreffenden Ortsgemeinden und der Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde. Für den Beitritt einer Verbandsgemeinde ist es zwar wünschenswert, aber nicht zwingend, dass alle Ortsgemeinden dem KKP beitreten. Dies wirkt sich keinesfalls negativ auf den Beitritt aus. Sollten Ortsgemeinden die Absicht haben, zum 1. März beizutreten, aber ihren Ratsbeschluss erst nach dem 1. März fassen können, bitten wir, wie folgt zu verfahren:
 
Die Verbandsgemeindeverwaltung teilt die Auflistung der Ortsgemeinden auf Seite 4 der Beitrittserklärung in zwei Teile:

a) Ortsgemeinden - Rat hat beschlossen
b) Ortsgemeinden - Ratsbeschluss steht noch aus

Die Anlage 1 (Listung der Maßnahmen) wird sowohl für alle Ortsgemeinden nach a) beigefügt (Maßnahmen gemäß Ratsbeschluss) als auch für die Ortgemeinden nach b); für diese sollten dann die Maßnahmen angegeben werden, die für die Beratung im Gemeinderat vorgeschlagen sind.

Auf diese Weise können auch Maßnahmen der später beschließenden Ortsgemeinden bereits bei der Konzeption der Beratungsangebote einbezogen werden. Es besteht auch die Option, im Verbund der Verbandsgemeinde mit einzelnen oder allen Ortsgemeinden gemeindeübergreifende Maßnahmen oder Projekte zu benennen, die in Trägerschaft einer der beteiligten Kommunen durchgeführt werden. In diesem Fall können solche Maßnahmen auch von den Gemeinden benannt werden, die nicht selbst Träger der Maßnahme werden.

Sobald das Gremium einen offiziellen Beschluss verabschiedet hat, unterzeichnet Ihre Bürgermeisterin oder Ihr Bürgermeister – oder eine gleichwertige Person, die Ihre Kommune vertritt – die Beitrittserklärung zum Kommunalen Klimapakt.

Die Beitrittserklärung senden Sie bitte ab dem 01. März 2023 in digitaler Form an klimapakt(at)mkuem.rlp.de  

Beitrittserklärungen, die vor dem 01. März eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Download Beitrittserklärung
Download Liste beispielhafter Maßnahmen

Nachdem Sie die Bestätigung über den Eingang Ihrer Beitrittserklärung erhalten haben, kontaktiert Sie die Energieagentur Rheinland-Pfalz. Diese wird mit Ihnen einen Beratungstermin vereinbaren, damit Sie schnellstmöglich von den Angeboten und Leistungen profitieren können.

Alle Kommunen, die per Ratsbeschluss dem KKP beitreten wollen, profitieren von den allgemeinen KKP-Angeboten (bspw. von dem KKP-Netzwerk, den Netzwerk-Veranstaltungen, etc.). Durch die angestrebte Beratungstiefe sind die darüberhinausgehenden individuellen Beratungskapazitäten der begleitenden Institutionen allerdings begrenzt. Sollte die kommunale Nachfrage die neu aufgebauten Kapazitäten übersteigen, muss es einen Auswahlprozess geben. Wie bei anderen Förderprogrammen auf Bundes- oder Landesebene auch, wird die intensivere KKP-Begleitung nach dem Windhundprinzip vergeben: Wer zuerst kommt, erhält den Zuschlag. Kommunen, die im ersten Jahr nicht zum Zuge kommen, sind automatisch für das Folgejahr vorgemerkt.

2023 können voraussichtlich erstmal 50 Kommunen, im Folgejahr weitere 50 beraten werden. Damit könnte bereits in den ersten zwei Jahren etwa die Hälfte der beitrittsberechtigten Kommunen in Rheinland-Pfalz in Sachen Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung eng begleitet werden. So werden nach und nach die Lücken im Land geschlossen. Kommunen, die nicht im ersten Jahr zum Zuge kommen, erhalten in den Folgejahren schnellstmöglich die Beratung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen.