Förderung

Alle Maßnahmen und Investitionen, die zu einer Steigerung der Energieeffizienz oder zum Ausbau Erneuerbarer Energien führen, tragen gleichzeitig zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz bei. Diese Maßnahmen müssen von allen gesellschaftlichen Ebenen mitgetragen werden. Deshalb gibt es vielfältige Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene, die darauf abzielen, die Sanierungsquote im Gebäudebereich zu erhöhen, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Energieeffizienz zu steigern, neuen und innovativen Techniken zum Durchbruch zu verhelfen, den Klima- und Umweltschutz zu stärken und zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung beizutragen.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet rheinland-pfälzischen Kommunen umfangreiche Informationen sowie ein individuelles Beratungsangebot zu den bestehenden Fördermöglichkeiten.


Kommunalrichtlinie

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert diverse Vorhaben in kommunalen, sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen:

Strategische Klimaschutzmaßnahmen

  • Einstiegs- und Orientierungsberatung für das Handlungsfeld Klimaschutz
  • Fokusberatungen
  • Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Einführung eines Umweltmanagements
  • Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagerinnen und -manager
  • Integriertes Vorreiterkonzept
  • Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal
  • Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Investive Klimaschutzmaßnahmen

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Ampeln (Lichtsignalanlagen)
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von Lüftungsanlagen
  • Maßnahmen für eine klimafreundliche Mobilität
  • Maßnahmen für eine klimafreundliche Abfallwirtschaft
  • Maßnahmen für eine klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
  • Maßnahmen für eine klimafreundliche Trinkwasserversorgung
  • Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
  • Weitere investive Maßnahmen


Das aktuelle Programm der Kommunalrichtlinie läuft vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027.