Emissionshandel

Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben zum 1. Januar 2005 den Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eingeführt. Das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten ist das entscheidende europäische Klimaschutzinstrument. Aufgrund von Novellierungen der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) werden seit dem 01.01.2013 neben Kohlendioxid (CO2) zudem auch Emissionen perfluorierter Kohlenwasserstoffe (PFC) und von Lachgas (N2O) im Zertifikatehandel berücksichtigt. CO2-emissionsintensive Anlagen wie zum Beispiel Großfeuerungsanlagen, die Herstellung organischer Grundchemikalien, die Zement- oder Stahlherstellung, aber auch die Produktion von Papier oder keramischen Erzeugnissen mit einer bestimmten Produktionskapazität sowie seit 2012 auch der innereuropäische Luftverkehr fallen unter den Emissionshandel. . Im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets hat die EU-Kommission 2021 zusätzlich Vorschläge zu Reformen des Emissionshandels vorgelegt. Unter anderem soll der Seeverkehr in den Emissionshandel miteinbezogen. Ziel der Reform ist es, die Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

Neben dem EU-ETS wurde 2021 der nationale Emissionshandel (nEHS) in Deutschland eingeführt. Dieser umfasst die Sektoren Wärmeerzeugung und Verkehr, welche nicht im EU-ETS berücksichtigt werden. Gesetzlich geregelt ist der nEHS im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die Zuständigkeiten für die Genehmigung der Überwachungspläne, der Emissionsberichterstattung und der Zertifikatezuteilung sind bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gebündelt. Die Länder sind für die Erteilung der Emissionsgenehmigung zuständig. Für den notwendigen Datenaustausch zwischen Bund und dem Land Rheinland-Pfalz steht die Virtuelle Poststelle (VPS) beim Landesamt für Umwelt zur Verfügung.