Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Klimaschutz und Klimawandel
Klimaschutz und Klimawandel

Der durch die Menschen verursachte Klimawandel hat weltweit bereits seine Spuren hinterlassen. Neben gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sowie auf Natur und Umwelt verursacht der Klimawandel enorme volkswirtschaftliche Belastungen.

Das Land Rheinland-Pfalz bekennt sich zu dem Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden muss.

Mit dem Beschluss vom 24. März 2021 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 und gefährden dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde (Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht). Daraufhin wurde auch das Bundes-Klimaschutzgesetz von 2019 in 2021 novelliert. Darin hat die damalige Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040 muss in 2024 erfolgen. Spätestens 2032 müssen die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045 festgelegt werden. Für die Phase 2041 bis 2045 erfolgt die Festlegung bis 2034. Die Erreichung der Treibhausgasneutralität bedarf erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Auch Rheinland-Pfalz muss einen Beitrag leisten.

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind zentrale Akteure bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele (siehe auch Kapitel 8 des Klimaschutzkonzeptes). Während Entscheidungen zum Klimaschutz meist auf nationaler und internationaler Ebene getroffen werden, setzen die kommunalen Gebietskörperschaften des Landes konkrete Maßnahmen um.

In Rheinland-Pfalz wurden schon zahlreiche Projekte zu kommunalen Klimaschutzkonzepten durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Einige Kommunen haben Klimaschutzmanagerinnen und -manager eingestellt, die in ihrem Zuständigkeitsbereich versuchen, Verbündete für den Klimaschutz zu gewinnen, Dialogprozesse anzustoßen und die Umsetzung konkreter Maßnahmen voranzubringen. In der Regel werden diese Projekte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.

Mit der Kommunalen Klimaoffensive unterstützt die Landesregierung die rheinland-pfälzischen Kommunen, Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen vor Ort umzusetzen. Die Kommunale Klimaoffensive besteht aus zwei Teilen. Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) investiert das Land 250 Millionen Euro in kommunale Klima-Maßnahmen. Mit dem Kommunalen Klimapakt (KKP) profitieren beigetretene Kommunen u.a. von einer intensiven Beratung und Begleitung, um Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen als Querschnittsaufgabe in das kommunale Handeln zu integrieren.

Eine Übersicht der Klimaschutzaktivitäten rheinland-pfälzischer Kommunen finden Sie auf der Internetseite der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Die Folgen des Klimawandels sowie die Notwendigkeit von Maßnahmen für den Klimaschutz machen an den rheinland-pfälzischen Landesgrenzen nicht Halt. Die Bundesregierung schreibt dem Klimaschutz ebenfalls eine zentrale Rolle zu. Mit dem im Jahr 2021 verschärften Bundes-Klimaschutzgesetz will Deutschland langfristig, bis zum Jahr 2045, treibhausgasneutral werden. Mittelfristig sollen bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 65 Prozent, bezogen auf das Basisjahr 1990, gesenkt werden.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurden maßgebliche Handlungsfelder (Sektoren) bestimmt: Energieversorgung, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land-Use Change and Forestry, LULUCF). Für diese Handlungsfelder wurden erstmals sektorenbezogene Emissionsminderungsziele für das Jahr 2030 festgelegt. Weisen die Emissionsdaten eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor in einem Berichtsjahr aus, so legt das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach der Vorlage der Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat für Klimafragen ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. 

Umfangreiche Informationen zur nationalen Klimaschutzpolitik sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Umweltbundesamtes aufgeführt. 

Der Klimawandel findet weltweit statt. In manchen Teilen der Erde ist er deutlich ausgeprägter zu spüren als in unseren Breiten. Extrembeispiele wie verheerende Naturkatastrophen, die Menschenleben fordern und zahllose Menschen in existenzielle Nöte versetzen, sind keine Seltenheit mehr. Der Klimaschutz ist und bleibt deshalb eine globale Aufgabe. Deutschland ist bestrebt, als Vorreiter und Vorbild zu agieren. Besondere Bedeutung kommt  der Klimapolitik der Vereinten Nationen und der Europäischen Union mit ihrem European Green Deal und dem Fit for 55-Paket  zu.

COP 21 in Paris

Die 21. Weltklimakonferenz in Paris (COP 21) markierte einen Wendepunkt in der 43-jährigen Geschichte der UN-Weltklimakonferenzen. Nach intensiven Verhandlungen haben die 196 Regierungsvertreter dem von Konferenzpräsident Laurent Fabius vorgelegten Vertragsentwurf für ein neues Weltklimaabkommen zugestimmt. Ein historischer Erfolg, denn erstmals hat sich die Staatengemeinschaft damit auf einen rechtlich verbindlichen globalen Klimavertrag geeinigt. Auf der COP 21 wurde im Dezember 2015 ein globaler Aktionsplan vereinbart, der vorsieht, den Anstieg der Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Das Übereinkommen strebt zudem an, die Länder so zu stärken, dass sie die Auswirkungen des Klimawandels besser bewältigen können. Das Übereinkommen ist 2016 in Kraft getreten, nachdem es von 55 Vertragsparteien ratifiziert wurde, auf die mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen. Die EU hat das Übereinkommen von Paris am 22. April 2016 in New York unterzeichnet.

G7-Abschlusserklärung von Berlin

Die Klimaschutz-, Energie und Umweltministerinnen und -minister der G7 sind im Mai 2022 in Berlin zusammengekommen. Zu den Kernergebnissen zählen:

  • Die G7 verpflichten sich, ihre Klimaambitionen zu steigern, indem sie beispielsweise sektorale Ziele stärken (z. B. Erneuerbare Energien-Ziel), nicht-CO2-Subziele aufstellen (z. B. Methan) oder die Implementierung der 2030 Klimaziele (NDCs) beschleunigen. Erstmalig bekennen sie sich zum Ziel einer überwiegend dekarbonisierten Stromversorgung bis 2035 und zur Beendigung der Kohleverstromung.
  • Die G7 erkennen erstmalig an, dass sie vulnerable Länder im Umgang mit Schäden und Verlusten durch den Klimawandel stärker unterstützen müssen.
  • Die G7 verpflichten sich erstmalig, die Klimafinanzierung für Anpassung in Entwicklungsländern bis 2025 gemeinsam mit anderen Staaten zu verdoppeln. Die G7 (erstmalig Japan) verpflichten sich, die direkte internationale öffentliche Finanzierung fossiler Energieträger bis Ende 2022 zu beenden.
  • Die G7 bekräftigen ihre Verpflichtung, "ineffiziente" fossile Subventionen bis 2025 zu beenden. G7 verpflichten sich erstmals, bis 2030 einen in hohem Maße dekarbonisierten Verkehrssektor zu erreichen.
  • Die G7 vertiefen die Zusammenarbeit in der G7 Industrial Decarbonization Agenda.
  • Die G7 launchen den G7 Hydrogen Action Pact zur Kooperation in Markthochlauf, Entwicklung, Regulierung und Förderung von Wasserstofflieferketten.
  • Die G7 wollen Partnerschaften mit ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern eingehen.