| Heßheim

Umweltministerium informiert: Gutachten zum Störfall in Heßheim veröffentlicht

TÜV-Gutachten zum Störfall vom 21.08.2018 im Sonderabfallzwischenlager in Heßheim veröffentlicht/Verfahren nach §§ 11 ff. Landestransparenzgesetz
Unfallstelle im Sonderabfallzwischenlager Heßheim
Unfallstelle im Sonderabfallzwischenlager Heßheim

„Nach dem tragischen Unfall in Heßheim war es unsere Verpflichtung und unser politischer Wille, die Öffentlichkeit immer im Rahmen des geltenden Rechts umfassend und transparent zu informieren. Deshalb haben wir nun, natürlich unter Wahrung der geltend gemachten Persönlichkeitsrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, das TÜV-Gutachten für jede und jeden auf der Transparenzplattform des Landes zugänglich gemacht“, sagt Umweltministerin Ulrike Höken.

Dieses weiterreichende Gutachten war bisher nur den Fraktionen im Rahmen ihres verfassungsrechtlichen Informationsanspruchs in der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses am 20.01.2020 vorgestellt worden. Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich gegeben sind, kann nun die Veröffentlichung nach Landestransparenzgesetz nach bestandskräftigem Abschluss des Transparenzverfahrens durch die SGD Süd erfolgen. Die weitreichenden Nachfragen der Abgeordneten wurden als Antrag nach § 11 Abs. 1 des Landestransparenzgesetzes bewertet.

„Nichtsdestotrotz möchte ich weiter festhalten, dass die SGD Süd als zuständige Behörde nach dem Unfallereignis am 21. August 2018 jeden Monat vor Ort Inspektionen − teilweise angekündigt, teilweise unangekündigt − durchgeführt hat. Zu keiner Zeit, das hat das Gutachten ebenfalls bestätigt, musste bei dem Störfallereignis von einer Gefährdungslage in den angrenzenden Bebauungen ausgegangen werden“, hält Höfken weiter fest. Das habe die Ausbreitungsberechnungen des Sachverständigen unter Berücksichtigung der Entfernung des Unfallortes zu den nächstgelegenen Bebauungen ergeben. Höfken weiter: „Ich denke, das ist eine wichtige Botschaft, vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner in der näheren Umgebung. Die Umweltverwaltung des Landes tut weiterhin alles, um einen störungsfreien Anlagenbetrieb und damit die Sicherheit von Beschäftigten und Anwohnerinnen und Anwohnern zu gewährleisten.“

Das Gutachten ist abrufbar unter www.tpp.rlp.de unter der Schaltfläche „Elektronisch zugänglich gemachte Informationen im Antragsverfahren“ oder direkt unter „Anfrage zum TÜV-Gutachten betr. SÜD-MÜLL GmbH & Co. KG“

Mit den vorgenommenen Schwärzungen werden geltend gemachte Persönlichkeitsrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berücksichtigt.

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