Heimtierhaltung

Heimtiere
Heimtiere

Bei Heimtieren handelt es sich nicht nur um  Hunde und Katzen. Hierunter sind beispielsweise auch Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchillas und Ratten zu verstehen, wenn sie in der Obhut des Menschen leben. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes umfassen sowohl die private als auch die gewerbliche Haltung von Heimtieren. Das Tierschutzgesetz bestimmt in § 2: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Informationen

Tierheime in Rheinland-Pfalz, die nach den Standards des Deutschen Tierschutzbundes e.V. betrieben werden.

Gefährliche Hunde - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Förderung von Tierheimen

Tierschutzbeirat zur KatzenschutzVO 
(Landesverordnung zu § 13 b TierSchG)

Flyer Heimtiere schützen (April 2018)

Einen weiteren Fortschritt im Bereich der Heimtierhaltung gab es durch die Neuregelungen der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.05.2001.

Aufgrund der Vorfälle mit gefährlichen Hunden wurde die Gefahrenabwehrverordnung - gefährliche Hunde - vom 30.6.2000 erlassen, die durch das Landesgesetz über gefährliche Hunde vom 22.12.2004 abgelöst wurde. Diese landesrechtliche Vorschrift, die auf dem Ordnungsrecht fußt, dient dem Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden. Information zu diesem Thema finden Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Mit der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeit nach § 13 b TierSchG v. 02.Juli.2015 (GVBl. S. 171) wurden die Kommunen ermächtigt, durch Rechtsverordnung unter bestimmten Voraussetzungen und nach Ergreifen anderer Maßnahmen im Vorfeld in bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen insbesondere den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten sowie eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorzuschreiben.

Tierheime nehmen Fundtiere auf sowie Tiere, die von privaten Haltern abgegeben oder durch Behörden sichergestellt werden. Die Vermittlung der Tiere an neue Halter gestaltet sich oft schwierig. Bevor Sie sich ein Haustier zulegen, besuchen Sie doch zuerst das nächste Tierheim! Vielleicht wartet "Ihr" Tier dort schon auf Sie.

Rheinland-Pfalz fördert Investitionen in Tierheime im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.