Tiere im Reiseverkehr

Hund vor blauen Reisekoffern
Hund vor blauen Reisekoffern

Das Umweltministerium empfiehlt allen, die mit ihren Tieren auf Reisen gehen, sich über die von der Europäischen Union für den Reiseverkehr mit Haustieren wie Hunde und Katzen erlassenen Vorschriften zum Schutz vor der Verbreitung der Tollwut zu informieren und Vorbereitungen rechtzeitig vor der Reise zu treffen.

Es ist verboten, Fundtiere oder herrenlose Tiere, die nicht die EU-Vorschriften erfüllen, nach Deutschland zu verbringen.

Die wichtigsten Bestimmungen:

  • Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union
    Private Reisende, die mit Hunden oder Katzen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, müssen den EU-Heimtierausweis dabei haben. Dieser wird von Tierärzten ausgestellt. Im EU-Heimtierpass müssen die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Tieres sowie eine gültige Impfung gegen Tollwut vom Tierarzt dokumentiert werden.
    Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. 
     
    Für Reisen nach Irland, Schweden, Malta und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen.
     
  • Reisen mit Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder)
    Für die Einreise von Hunden und Katzen im privaten Reiseverkehr in Nicht-EU-Länder gelten die Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes.
    Für die Rückreise nach Deutschland sind je nach Reiseziel und -dauer in der Regel der EU-Heimtierpass mit Nachweisen der Kennzeichnung des Tieres und des gültigen Tollwutimpfschutzes mitzuführen.
    Für die Rückreise aus bestimmten so genannten nicht gelisteten Drittländern – das sind Länder mit unsicherem Tollwutstatus – muss der Nachweis des Tollwutimpfschutzes anhand einer Blutprobe durch ein EU-zugelassenes Labor erbracht werden – in der Regel bereits in Deutschland vor der Ausreise.

Für Hunde- und Katzenwelpen im Reiseverkehr bestehen Sonderregelungen.

Achtung! Seit dem 3. Juli 2011 ist für Hunde und Katzen, die ab diesem Datum neu gekennzeichnet werden, für den grenzüberschreitenden Verkehr der Mikrochip verpflichtend! Eine Kennzeichnung, die vor diesem Datum mittels Tätowierung erfolgt ist, ist jedoch weiterhin gültig, sofern ein entsprechender Nachweis hierüber mitgeführt wird.