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Umweltpreis Rheinland-Pfalz 2019 - Nachhaltig isst besser

Am 3. September verlieh Frau Ministerin Ulrike Höfken in Mainz den diesjährigen Umweltpreis Rheinland-Pfalz. 2019 stand die Auszeichnung unter dem Motto „Nachhaltig isst besser“ und ging an die Evangelische Kindertagesstätte Regenbogen in Schönenberg-Kübelberg, die Berufsbildende Schule Germersheim und das Studierendenwerk Vorderpfalz in Landau. Die drei Preisträgerinnen und Preisträger wurden für ihren Einsatz und ihre Leistungen für eine nachhaltige Ernährung im Land ausgezeichnet. Sie haben innovative Ideen und Konzepte rund um das Thema Ernährung entwickelt – sei es durch den Einsatz von regionalen und saisonalen Produkten, das Anbauen von Gemüse und Kräutern im eigenen Kita- und Schulgarten, der Abschaffung von Einwegbechern in der Cafeteria oder die Einführung eines Algorithmus zur Speiseplanung“, führte Höfken an. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten 3.000 Euro als Würdigung ihres Engagements.

Mit dem Umweltpreis Rheinland-Pfalz honoriert die Landesregierung bereits seit 1991 vorbildliche Projekte, die unsere ökologischen und ökonomischen Grundlagen nachhaltig sichern. Eine unabhängige Jury, die sich aus verschiedenen Institutionen des Lands zusammensetzt, hat auch in diesem Jahr aus den zahlreichen Bewerbungen wieder drei ausgezeichnete Projekte auswählen können.

 

Teilnahmebedingungen für den Umweltpreis Rheinland-Pfalz 2019
- Nachhaltig isst besser -

1. Thematische Ausrichtung und Kriterien
Der Umweltpreis Rheinland-Pfalz ist in diesem Jahr auf den Bereich Ernährung ausgerichtet. Mit ihm sollen herausragende Leistungen aus dem Bereich der nachhaltigen Ernährung und der  nachhaltigen Lebensmittelerzeugung ausgezeichnet werden. 

Denkbar sind Bewerbungen mit innovativen Projekten, Ideen und Maßnahmen zum Beispiel zur Ernährungsbildung, zur nachhaltigen Verpflegung, zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, zur Reduzierung von Verpackungen oder zur tier- und umweltgerechten Lebensmittelproduktion.

Die eingereichten, beziehungsweise vorgeschlagenen Projekte können aus folgenden Bereichen kommen:
• Vereine, Verbände (Nichtregierungsorganisationen)
• Lebensmittelhandel
• Schulen, Kitas, Senioreneinrichtungen
• Kommunen und andere Träger der Außer-Haus-Verpflegung
• Caterer
• Lebensmittelhersteller
• Landwirtschaft

2. Preisgeld
Der Umweltpreis Rheinland-Pfalz 2019 ist mit 9.000 Euro dotiert, die zu gleichen Teilen an die drei besten Bewerbungen gehen. Neben dem Geldbetrag erhalten die Gewinnerinnen und Gewinner auch eine Urkunde.

3. Bewerberkreis
Für den Umweltpreis Rheinland-Pfalz bewerben können sich:
 Einzelpersonen ab 16 Jahren /
 Gruppen
 Vereine / Initiativen / Institutionen
 Firmen / Unternehmen / Handwerk
 Organisationen / Kommunen / Verbände

4. Art der Projekte
Geeignete Bewerbungen / Vorschläge sind solche, die das eingereichte Projekt in anschaulicher Weise darstellen und das Projekt und seine Auswirkungen auf die Umwelt enthalten

Die eingereichten Projekte und Vorschläge charakterisieren sich idealerweise durch die folgenden Merkmale:
 Originalität/Kreativität
 Ehrenamtliche Arbeit
 Nachahmbarkeit (Vorbildcharakter)
 Dauerhaft ökologische Wirkung / Nachhaltigkeit
 Innovativer / moderner Ansatz (z. B. neue Ideen für die Stadt/Region)

5. Regionale Anbindung
Die Projekte müssen in Rheinland-Pfalz angesiedelt / erbracht sein.  Die Projekt-beteiligten sollten in Rheinland-Pfalz ansässig sein. Bewerbungen von Filialen und Geschäftsniederlassungen in Rheinland-Pfalz sind zugelassen.

6. Zeitliche Faktoren
Für die Vergabe des Umweltpreises Rheinland-Pfalz 2019 kommen nur Vorschläge / Projekte / Aktivitäten in Frage, die
 nicht länger als 12 Monate zurückliegen
 fristgerecht und schriftlich (Bewerbungsbogen, Vorschlagsbogen) bis zum 18. Mai 2019  beim Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten per Mail oder in ausgedruckter Form auf dem Postwege eingereicht werden.

7. Bewerbungen und Vorschläge
Neben den Bewerbungen sind auch Vorschläge für den Umweltpreis Rheinland-Pfalz 2019 möglich. Bewerbungen und Vorschläge, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, müssen auf dem dafür vorgesehenen Bewerbungsbogen / Vorschlagsbogen eingereicht werden. Die Teilnahmebedingungen sind Teil der Bewerbung. Die Bewerbungen werden einer unabhängigen Jury zur Bewertung und Auswahl vorgelegt.

8. Die Jury
Über die Vergabe des Preises entscheidet das Umweltministerium auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Die Jury wird seitens des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz berufen. Sie setzt sich 2019 zusammen aus einer Vertretung der Kommunalen Spitzenverbände, der Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern, der Abteilung „Ernährung“ des Umweltministeriums, der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Rheinland-Pfalz (ANU), der Presse (SWR), dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, dem Naturschutzverband BUND, der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AÖL), der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem Umweltministerium. Sie tagt nichtöffentlich. Die Entscheidungen der Jury im Auswahlverfahren sind auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar.

Für Bewerbungen und Vorschläge zum Umweltpreis Rheinland-Pfalz 2019 stehen nachfolgend Formulare zum Download bereit, die für eine Teilnahme genutzt werden müssen.

Bewerbung:  Word (.doc) / PDF (.pdf)
Nach dem Ausfüllen senden Sie bitte die unterschriebene Bewerbung
(mit den entsprechenden Anlagen) per E-Mail an:
umweltpreis(at)mueef.rlp.de

Vorschlag:  Word (.doc) / PDF (.pdf)
Nach dem Ausfüllen senden Sie bitte den unterschriebenen Vorschlag
(mit den entsprechenden Anlagen) per E-Mail an:
umweltpreis(at)mueef.rlp.de

Ihrer Bewerbung oder Ihrem Vorschlag können Sie Anlagen (bis zu 5 Stück – zum Beispiel Fotos) beifügen, die den Zweck Ihrer Bewerbung/Ihres Vorschlags verdeutlichen und/oder anschaulicher gestalten.

Sie können uns Ihre unterschriebene vollständige Bewerbung oder Ihren unterschriebenen Vorschlag auch auf dem Postweg zuleiten:
 Ministerium für Umwelt, Energie,
 Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
 Referat 28
 Kaiser-Friedrich-Str. 1
 55116 Mainz

Wenn eine Bewerbung in Kooperation mehrerer Bewerbenden für ein gemeinsames Projekt erfolgt, muss ein Bewerber die Federführung übernehmen und im Antrag benannt sein. Diese Person ist im Verfahren dann der alleinige Ansprechpartner für das Umweltministerium.

(Die Teilnahmebedingungen sind Teil der Ausschreibung)

Einsendeschluss ist der 18. Mai 2019

9. Rechtliche Hinweise / Datenschutz
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Alle Urheberrechte verbleiben bei den Bewerbenden. Mit der Bewerbung versichert der Teilnehmende, dass er geistiger Urheber der eingereichten Arbeit ist und damit kein geistiges Eigentum Dritter verletzt. Der Bewerbende räumt mit der Teilnahme dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten unwiderruflich das Recht ein, im Falle einer Auszeichnung, beziehungsweise des Gewinns des Umweltpreises Rheinland-Pfalz im Rahmen der Pressearbeit, sowie in Print- oder Online-Medien den Titel, den Urheber sowie wesentliche Inhalte der Arbeit auszugsweisen zu benennen und zu veröffentlichen.

Bewerbende haben kein Recht auf Einsicht in eingereichte Unterlagen anderer Bewerbungen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass ihre Namen und ihr Bild sowie eine Kurzbeschreibung ihrer Bewerbung bei einer eventuellen Preisverleihung veröffentlicht werden können. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Bewerbende erklären mit Zuleitung der Unterlagen ihr Einverständnis, dass die von ihnen er- oder übermittelten persönlichen oder personenbezogenen Daten vom Umweltministerium und beauftragten Dritten für das Verfahren des Umweltpreises Rheinland-Pfalz genutzt, insbesondere gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden ausschließlich zu Zwecken des Wettbewerbs verwendet. Das Ministerium sichert zu, dass die Daten sorgsam und vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Veröffentlichung der Gewinnerinnen und Gewinner und der wesentlichen Inhalte der Arbeiten.

Jederzeit und ohne Angabe von Gründen kann ein Bewerbender die Löschung seiner Daten durch einfache Nachricht an das Umweltministerium verlangen. Die weitere Teilnahme am Auswahlverfahren ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.

Die Bewerbenden werden über den Erfolg / Nichterfolg ihrer Teilnahme schriftlich benachrichtigt. Die öffentliche Bekanntgabe der Gewinner erfolgt im Rahmen der Preisverleihung durch das Umweltministerium Rheinland-Pfalz.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die mit der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

=> Die bisherigen Preisträger des rheinland-pfälzischen Umweltpreises (1991-2019).

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