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Klimaschutz in Rheinland-Pfalz

© RP Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen

Der durch die Menschen verursachte Klimawandel hat weltweit bereits seine Spuren hinterlassen. Neben gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sowie auf Natur und Umwelt verursacht der Klimawandel enorme volkswirtschaftliche Belastungen.

Das Land Rheinland-Pfalz bekennt sich zu dem Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden muss. Dies bedeutet, dass bundesweit und damit auch in Rheinland-Pfalz die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 90 Prozent (gegenüber 1990) reduziert werden müssen. Die Erreichung dieses unverzichtbaren Ziels bedarf ganz erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen.

Am 23. August 2014 ist das „Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes“ (Landesklimaschutzgesetz - LKSG -) in Kraft getreten, welches zuvor vom Landtag beschlossen wurde. Damit hat Rheinland-Pfalz seinerzeit als drittes Bundesland den Klimaschutz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und auf diese Weise die Bedeutung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe dokumentiert. Entsprechend den Vorgaben des Landesklimaschutzgesetzes wurde das Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz ersmalig binnen Jahresfrist erarbeitet und Anfang November 2015 veröffentlicht. Die Fortschreibung des Landesklimaschutzkonzeptes (LKSK) erfolgte unter einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung und ist nunmehr abgeschlossen. Das neue LKSK wurde am 15. Dezember 2020 vom Ministerrat verabschiedet.

Außerdem ist im Landesklimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 festgelegt. Ein wichtiger Baustein zur Zielerreichung ist die Leitlinie für die Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz.

Landesweites Online-Solarkataster RLP
Die Landesregierung hat im Januar 2021 das Solarkataster RLP freigeschaltet. Die Online-Anwendung ermöglicht Hauseigentümern, ihre Dächer auf das Solarenergiepotenzial zur Nutzung für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage zu prüfen und eine erste Wirtschaftlichkeitsabschätzung vorzunehmen. Dabei können die individuellen Anforderungen an Eigenversorgung, Speicher- und Verbraucherintegration, Wärmeversorgung, etc. berücksichtigt werden. Das Solarkataster finden Sie unter www.solarkataster.rlp.de.

Klimawandelanpassung

Gleichzeitig gilt es, vor allem den negativen Auswirkungen des Klimawandels entgegen zu wirken und auch zu einer besseren Nutzung der sich ggf. aus dem Klimawandel ergebenden positiven Effekte beizutragen. Die Wirkung des Klimawandels ist regional sehr unterschiedlich, sie ist mit Risiken aber auch Chancen verbunden. Dementsprechend sind Anpassungsstrategien zu entwickeln. In Rheinland-Pfalz als waldreichstem Bundesland und als Weinbauland Nummer eins sind insbesondere die gegenüber dem Klimawandel sehr empfindlichen Regionen zu erfassen und zu bewerten. Dieses Themenfeld wird zentral für das ganze Land vom Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen in Trippstadt bearbeitet. Dort wird auch das Klimawandelinformationssystem (kwis-rlp) betrieben, welches zuverlässige Daten und Informationen zum Klimaschutz bereitstellt.

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind zentrale Akteure bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele (siehe auch Kapitel 8 des Klimaschutzkonzeptes). Während Entscheidungen zum Klimaschutz meist auf nationaler und internationaler Ebene getroffen werden, finden in den kommunalen Gebietskörperschaften des Landes konkrete Maßnahmen statt.

In Rheinland-Pfalz wurden schon zahlreiche Projekte zu kommunalen Klimaschutzkonzepten durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Einige Kommunen haben Klimaschutzmanager eingestellt, die in ihrem Zuständigkeitsbereich versuchen, Akteure für den Klimaschutz zu gewinnen, Dialogprozesse anzustoßen und die Umsetzung konkreter Maßnahmen voranzubringen. In der Regel werden diese Projekte durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert.

Die Landesregierung ist bestrebt, die Kommunen auch weiterhin darin zu unterstützen, in Sachen Klimaschutz selbst aktiv zu werden und im Hinblick auf die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte bestehende Beratungsstrukturen beizubehalten und nach Möglichkeit zu erweitern.
Eine Übersicht der Klimaschutzaktivitäten rheinland-pfälzischer Kommunen finden Sie hier auf der Internetseite der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Die Folgen des Klimawandels sowie die Notwendigkeit von Maßnahmen für den Klimaschutz machen an den rheinland-pfälzischen Landesgrenzen nicht Halt. Die Bundesregierung schreibt dem Klimaschutz ebenfalls eine zentrale Rolle zu. Deutschland will langfristig, bis zum Jahr 2050, treibhausgasneutral werden. Mittelfristig sollen bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 55 Prozent, bezogen auf das Basisjahr 1990, gesenkt werden.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurde im November 2016 der Klimaschutzplan 2050 als langfristige Klimaschutzstrategie des Bundes verabschiedet. Der Plan beschreibt die maßgeblichen Handlungsfelder (Sektoren): Energieversorgung, Gebäude, Verkehr, Industrie und Wirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft. Für diese Handlungsfelder werden erstmals sektorenbezogene Emissionsminderungsziele für das Jahr 2030 festgelegt. Hierzu soll bis Ende 2018 das erste Maßnahmenprogramm zum Klimaschutzplan vorgelegt werden, um die Zielerreichung bis zum Jahr 2030 sicherzustellen. Darüber hinaus sieht der Plan einen Prozess zum Monitoring und zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Umfangreiche Informationen zur nationalen Klimaschutzpolitik, die sich aus dem Kontext des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung und der Agenda 21 ableitet, finden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie des Umweltbundesamtes.

Der Klimawandel findet weltweit statt. In manchen Teilen der Erde ist er viel deutlicher zu spüren, als in unseren Breiten. Extrembeispiele wie verheerende Naturkatastrophen, die Menschenleben fordern und zahllose Menschen in existenzielle Nöte versetzen, sind keine Seltenheit mehr. Der Klimaschutz ist und bleibt deshalb eine globale Aufgabe. Deutschland ist bestrebt, in Sachen Klimaschutz als Vorreiter und Vorbild zu agieren. Besondere Bedeutung kommt jedoch der Klimapolitik der Europäischen Union und der Vereinten Nationen zu.

COP 21 in Paris

Die 21. Weltklimakonferenz in Paris (COP 21) markierte einen Wendepunkt in der 43-jährigen Geschichte der UN-Weltklimakonferenzen. Nach intensiven Verhandlungen haben die 196 Regierungsvertreter dem von Konferenzpräsident Laurent Fabius vorgelegten Vertragsentwurf für ein neues Weltklimaabkommen zugestimmt. Ein historischer Erfolg, denn erstmals hat sich die Staatengemeinschaft damit auf einen rechtlich verbindlichen globalen Klimavertrag geeinigt, der im Jahr 2020 in Kraft treten soll. Die EU hat am 22. April 2016 in New York dieses Übereinkommen von Paris unterzeichnet. Auf der COP 21 wurde im Dezember 2015 ein globaler Aktionsplan vereinbart, der vorsieht, den Anstieg der Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Das Übereinkommen strebt zudem an, die Länder so zu stärken, dass sie die Auswirkungen des Klimawandels besser bewältigen können. Das Übereinkommen wird in Kraft treten, sobald es von mindestens 55 Vertragsparteien ratifiziert wurde, auf die mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen.

G7-Verpflichtung von Elmau

Die Staats- und Regierungschefs der G7 waren im Juni 2015 in Elmau zu ihrem jährlichen Gipfeltreffen zusammengekommen und gaben eine Abschlusserklärung ab, die sich auch auf die Bekämpfung des Klimawandels bezieht. Demnach fühlen sich die G7 in besonderem Maße dafür verantwortlich, die Zukunft unseres Planeten zu gestalten. Sie erkennen an, dass tiefe Einschnitte bei den weltweiten Treibhausgasemissionen erforderlich sind, einhergehend mit einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft noch im Laufe dieses Jahrhunderts. Entsprechend wurde als gemeinsame Vision für ein weltweites Ziel zur Verringerung von Treibhausgasemissionen festgelegt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 2010 entsprechend dem oberen Ende der jüngsten IPCC-Empfehlungen von 40 bis 70 Prozent zu reduzieren. Es wurde festgestellt, dass diese Herausforderung nur durch eine globale Herangehensweise gemeistert werden kann. Die G7 verpflichteten sich, ihren Teil dazu beizutragen, langfristig eine kohlenstoffarme Weltwirtschaft zu erreichen, auch durch die Entwicklung und den Einsatz innovativer Technologien. Bis 2050 wird ein Umbau der Energiewirtschaft angestrebt und die Verpflichtung eingegangen, die Entwicklung langfristiger nationaler kohlenstoffarmer Strategien voran zu bringen.

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