Pädagogische Begleitmaßnahmen zum Programm
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Eine zentrale Zielsetzung des EU-Schulprogramms ist auch die Durchführung begleitender Ernährungsbildungsmaßnahmen. Damit alle Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler von beiden Elementen des Programms profitieren, sind die teilnehmenden Bildungseinrichtungen verpflichtet, Ernährungsbildungsaktivitäten umzusetzen. Dabei können die Bildungseinrichtungen auf verschiedene Materialien und Angebote zurückgreifen, die dabei helfen, den Kindern Ernährungskompetenzen zu vermitteln und auf praktische Art und Weise erfahrbar zu machen. Eine Übersicht mit wertvollen Unterrichtseinheiten, Projekten und Materialvorschlägen für Kitas und Schulen stehen im Downloadbereich auf der Internetseite zur Verfügung.
Um einen genauen Überblick zu den durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen des bereits bestehenden Kita- bzw. Schuljahres zu erhalten, füllen alle teilnehmenden Bildungseinrichtungen regelmäßig einen entsprechenden Dokumentationsbogen auf elektronischem Weg aus, bevor sie sich für das EU-Schulprogramm jährlich neu anmelden.
Das aktuelle Anmeldeverfahren für das bevorstehende Kita- bzw. Schuljahr 2022/2023 ist verknüpft mit der vorherigen Dokumentation von Ernährungsbildungsaktivitäten des Kita- bzw. Schuljahres 2021/2022. Mögliche Fragen, die sich daraus ergeben können und Antworten zum Verfahrensablauf finden Sie hier.